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BGH, 29.09.1970 - IX ZB 357/68 |
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- BGH, 25.03.1970 - IX ZR 177/67
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Auszug aus BGH, 29.09.1970 - IX ZB 357/68
Ob die Erwägungen des Berufungsgerichts, nach denen weder die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des § 150 BEG noch die des § 160 BEG vorliegen, mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung dieser Gesetzesvorschriften im Einklang stehen, kann auf sich beruhen (BGH RzW 1969, 273 Nr. 24 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67).